Patienteninformation

Leistungen der Pflegeversicherung

Wurde bei Ihnen ein Pflegegrad zugesprochen, so haben Sie gewisse Ansprüche, die Sie gegenüber Ihrer Pflegekasse geltent machen können.

Pflegegeld

Die Pflegekasse zahlt Ihnen ab Pflegegrad 2 monatlich Pflegegeld aus. Es ist Ihnen freigestellt, wie sie innerhalb Ihrer Familie das Pflegegeld nutzen. Dieses Geld ist dafür gedacht, Ihre Pflege, die durch z.B. Ihre Familie durchgeführt wird, zu finanzieren:

Pflegegrad 1 0 €
Pflegegrad 2316 €
Pflegegrad 3545 €
Pflegegrad 4728 €
Pflegegrad 5901 €

Pflegesachleistungen

Wenn die Pflege bei Ihnen ganz oder teilweise durch einen Pflegedienst durchgeführt wird, erhalten Sie für diese Kosten monatlich ein Pflegebudget, in dessen Rahmen der Pflegedienst bei Ihnen Leistungen erbringen kann. Verbraucht Ihr Pflegedienst nicht alles von den Pflegesachleistung, so erhalten Sie noch anteiliges Pflegegeld von Ihrer Pflegeversicherung. Für genauere oder individuellen Fragen, können Sie sich jederzeit an unser Büro unter 0231/61030877 wenden.

Pflegegrad 1 125 € *
Pflegegrad 2 724 €
Pflegegrad 31.363 €
Pflegegrad 41.693 €
Pflegegrad 52.095 €

Betreuungs- & Entlastungsleistungen

Ab Pflegegrad 1 stehen Ihnen monatlich 125 € Betreuungs- & Entlastunsleistungen nach §45 SGB XI zu. Dieser Entlastungsbetrag lässt sich, wenn er nicht verbraucht wird, auf den nächsten Monat übertragen. Dies geht immer bis einschließlich Juni des Folgejahres. Im Juli verfällt dann das nicht verbrauchte Guthaben aus dem Vorjahr. * Für folgende Leistungen sind unter anderem die 125 € nutzbar:

Pflege (z.B. 1x wöchentlich Duschen/Baden)* Nur bei Pflegegrad 1
Hauswirtschaftliche Leistungen (Reinigen der Wohnung, Einkaufen etc.)
Betreuung
Transport und Verpflegung in der Tagespflege
usw.

* Pandemiebedingt können zeitlich Begrenzte Änderungen vom Gesetzgeber beschlossen werden.

Verhinderungspflege

Ist Ihre Pflegeperson z.B. im Urlaub oder selbst erkrankt, können Sie die Verhinderungspflege bei Ihrer Pflegeversicherung beantragen (ab Pflegegrad 2). Dies kann als Urlaub für Ihre Pflegeperson gesehen werden. Die Pflegeversicherung übernimmt im Regelfall 1.612 € für 28 Tage/ Jahr für die Verhinderung Ihrer Pflegeperson. Die Pflege kann dabei ein Bekannter, ein Nachbar oder aber auch der Pflegedienst übernehmen. Bei Fragen rufen Sie uns einfach an unter: 0231/61030877.

Kurzzeitpflege

Ähnlich wie bei der Verhinderungspflege, stehen Ihnen auch hier bei Verhinderung Ihrer Pflegeperson 1.612 € für 28 Tage/Jahr zu (ab Pflegegrad 2). Bei der Kurzzeitpflege allerdings würden Sie für eine „kurze“ Zeit ins Seniorenheim gehen. Dies ist u.a. wichtig, wenn der Alltag ohne die Pflegeperson nicht mehr bewältigt werden kann.

Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen

Ab Pflegegrad 1 stehen Ihnen einmalig „bis zu“ 4.000 € für Umbaumaßnahmen am Haus/Wohnung zu. Nachdem der Antrag bestellt wurde, wird ein Kostenvoranschlag durch eine Fachfirma ausgestellt. Der Kostenvoranschlag wird dann zusammen mit dem Antrag zur Pflegeversicherung geschickt. Wird dieser Antrag genehmigt, können Sie dann die Firma mit den Umbaumaßnahmen beginnen lassen. Wohnen mehrere Pflegepersonen in einem Haushalt, so erhöht sich der Anspruch um jeweils 4.000 €. Höchstens jedoch auf 16.000 €. Folgende Umbaumaßnahmen wären denkbar:

Einbau einer ebenerdigen Dusche
Einbau eines Treppenlifters
Absenkung von Briefkästen (z.B. für Rollstuhlfahrer/innen)
I.d.R. Umzüge
u.v.m.